Rechtsprechung
VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3e, § 78 Abs. 3 Nr. 3,Abs. 4 S. 4, § 83b
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines malischen Asylbewerbers - Wolters Kluwer
Nachweis von Repressalien von staatlicher Seite im Fall der Rückkehr eines Asylbewerbers nach Mali
- rewis.io
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines malischen Asylbewerbers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylrecht (Mali); Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Asylrecht; Mali; Zulassung; Berufung
- rechtsportal.de
Nachweis von Repressalien von staatlicher Seite im Fall der Rückkehr eines Asylbewerbers nach Mali
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 10.12.2018 - M 29 K 17.46274
- VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 07.11.2017 - 15 ZB 17.31475
Keine Flüchtlingseigenschaft für einen staatenlosen Palästinenser, der von UNRWA …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.31475 - juris Rn. 7 m.w.N.;… B.v. 24.4.2018 - 8 ZB 18.30874 - juris Rn. 4; B.v. 6. Juni 2018 - 15 ZB 18.31230).Die in der Antragsbegründung als grundsätzlich angesehene Frage, ob "unter den vom Kläger geschilderten Umständen ein Abschiebungsverbot" für ihn vorliege, ist in dieser allgemeinen Formulierung schon von vornherein keiner grundsätzlichen Klärung i.S. von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugänglich, weil die Antwort auf diese von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig ist, sie deshalb nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würden (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.31475 - juris Rn. 26 m.w.N.;… B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 8 m.w.N.).
- BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95
Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (…vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.;… B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4;… B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 08.10.2018 - 15 ZB 17.30545
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (…vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (…vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.;… B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4; B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - juris Rn. 17).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - 3 L 293/18
Tagesaktuelle Berücksichtigung von Erkenntnismitteln - hier: Afghanistan
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Im Übrigen muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit bei Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachen- oder Rechtsfrage hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im Bescheid vom 21. Juli 2017 und damit - über § 77 Abs. 2 AsylG - auch anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (…BayVGH, B.v. 20.9.2018 - 15 ZB 18.32223 - juris Rn. 12; OVG LSA, B.v. 23.8.2018 - 3 L 293/18 - juris Rn. 3 m.w.N.;… vgl. auch OVG NRW, B.v. 31.7.2018 - 19 A 1675.17.A - juris Rn. 12 m.w.N.). - VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494
Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (…vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.;… B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4;… B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 20.09.2018 - 15 ZB 18.32223
Zur inländischen Fluchtalternative im Gazastreifen
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Im Übrigen muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit und der Entscheidungserheblichkeit bei Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Tatsachen- oder Rechtsfrage hinreichend substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im Bescheid vom 21. Juli 2017 und damit - über § 77 Abs. 2 AsylG - auch anders als nach den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (BayVGH, B.v. 20.9.2018 - 15 ZB 18.32223 - juris Rn. 12;… OVG LSA, B.v. 23.8.2018 - 3 L 293/18 - juris Rn. 3 m.w.N.;… vgl. auch OVG NRW, B.v. 31.7.2018 - 19 A 1675.17.A - juris Rn. 12 m.w.N.). - VGH Bayern, 06.06.2018 - 15 ZB 18.31230
Unbegründeter Terminverlegungsantrag
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.31475 - juris Rn. 7 m.w.N.;… B.v. 24.4.2018 - 8 ZB 18.30874 - juris Rn. 4; B.v. 6. Juni 2018 - 15 ZB 18.31230). - VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801
Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen in Bezug auf die Feststellung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Die in der Antragsbegründung als grundsätzlich angesehene Frage, ob "unter den vom Kläger geschilderten Umständen ein Abschiebungsverbot" für ihn vorliege, ist in dieser allgemeinen Formulierung schon von vornherein keiner grundsätzlichen Klärung i.S. von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG zugänglich, weil die Antwort auf diese von einer Vielzahl von Einzelumständen und Faktoren abhängig ist, sie deshalb nicht hinreichend konkret gefasst ist und sich in dieser Allgemeinheit somit in einem Berufungsverfahren in entscheidungserheblicher Weise nicht stellen würden (…vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.31475 - juris Rn. 26 m.w.N.; B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 24.04.2018 - 8 ZB 18.30874
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Asylverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Dementsprechend verlangt die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG, dass eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert und aufgezeigt wird, weshalb die Frage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) ist; ferner muss dargelegt werden, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Frage besteht (…vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 15 ZB 17.31475 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 24.4.2018 - 8 ZB 18.30874 - juris Rn. 4; B.v. 6. Juni 2018 - 15 ZB 18.31230). - VGH Bayern, 05.09.2018 - 15 ZB 18.32208
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen fehlender Verletzung rechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2019 - 15 ZB 19.30527
Ein Verfahrensfehler in Form der Versagung rechtlichen Gehörs liegt nur vor, wenn das Gericht einen entscheidungserheblichen Vortrag der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen bzw. bei seiner Entscheidung nicht erwogen hat (…vgl. BVerwG, U.v. 20.11.1995 - 4 C 10.95 - NVwZ 1996, 378 = juris Rn. 13 m.w.N.) oder einen entsprechenden Vortrag dadurch vereitelt hat, dass es unter Verstoß gegen das Prozessrecht den Beteiligten die Möglichkeit zu weiterem Vortrag abgeschnitten hat und dieser übergangene bzw. vereitelte Vortrag nach der maßgeblichen Rechtsauffassung des Gerichts entscheidungserheblich war (…vgl. BayVGH, B.v. 8.8.2017 - 15 ZB 17.30494 - juris Rn. 24 m.w.N.; B.v. 5.9.2018 - 15 ZB 18.32208 - juris Rn. 4;… B.v. 8.10.2018 - 15 ZB 17.30545 - juris Rn. 17).